Voraussetzungen für die KfW-Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz. Zudem ist der Abschluss eines Vollwartungsvertrags mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren Voraussetzung für die Förderung. Außerdem muss der Zuschuss vor dem Einbau der Brennstoffzellenheizung beantragt werden.
Das Wichtigste in Kürze
Der Zuschuss wird aus dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ des Bundes finanziert.
Zur Beantragung der Fördermittel bei der KfW, senden Sie bitte das Angebot Brennstoffzelle zusammen mit den nachstehend aufgeführten Downloads, ausgefüllt per E-Mail an den, bei der DENA eingetragenen Energieeffizienzexperten Herrn Dipl.-Ing. Andreas Dickhardt. Die dafür anfallenden Kosten übernimmt bei erfolgreicher Vermittlung der Brennstoffzelle, die effibrenn-Plattform.
Wenn Sie möchten, dass der Energieeffizienzexperte Herr Dipl.-Ing. Andreas Dickhardt, Ihnen darüber hinaus die Durchführung der Installation bestätigt, alle hierfür erforderlichen Unterlagen erstellt und Sie bis zur Auszahlung der Fördermittel begleiten soll, bitten Sie Herrn Dickhardt um ein diesbezügliches Angebot.
Für ein Angebot senden Sie Herrn Dipl.-Ing. Andreas Dickhardt eine Anfrage per E-Mail ADickhardt@aol.com
Kontaktdaten:
Dipl.-Ing. Andreas Dickhardt
Ingenieurbüro für Energieberatung
Waldallee 7.2
65817 Eppstein
Telefon: 06198-570966
Mobil: 0173-7911750
adickhardt@aol.com
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